Glasklemme, gerader Anschluss. 55 x 55 x 26 mm, eckig, inklusive herausnehmbaren Sicherungsstift. Edelstahl, geschliffen für 8 mm Glasstärke

Art. Nr. GL-GH.000.0800.5555

Für Glasstärke 8 mm. Gerader Anschluss. 55 x 55 x 26 mm, halbrund. V2A Edelstahl, geschliffen, Korn 240 matt. Inklusive herausnehmbaren Sicherungsstift.

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für 8 mm Glasstärke
Art. Nr.: GL-GH.000.0800.5555
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für 8,76 mm Glasstärke
Art. Nr.: GL-GH.000.0876.5555
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für 10 mm Glasstärke
Art. Nr.: GL-GH.000.1000.5555
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für 10,76 mm Glasstärke
Art. Nr.: GL-GH.000.1076.5555
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für 11,52 mm Glasstärke
Art. Nr.: GL-GH.000.1152.5555
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für 12 mm Glasstärke
Art. Nr.: GL-GH.000.1200.5555
3 - 5 Tage
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für 12,76 mm Glasstärke
Art. Nr.: GL-GH.000.1276.5555
3 - 5 Tage
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für 13,52 mm Glasstärke
Art. Nr.: GL-GH.000.1352.5555
3 - 5 Tage
12,96 €

Glasklemmen / Glashalter mit geradem Anschluss für Geländer- & Brüstungsverglasungen.

 

Bemaßte Skizzen zur Glasklemme / zum Glashalter:

Skizze Glasklemmen / Glashalter 55 x 55 x 26 mm, eckig, mit geradem AnschlussSkizze Sicherungsstift für Glashalter / Glasklemme

 

WICHTIGE Tipps / Empfehlungen:

  • Falls Sie zu den Glasklemmen auch Ihre dazugehörige Wunschscheibe bei uns bestellen möchten, machen Sie bitte separat zunächst nur die Glasklemmenbestellung und montieren Sie diese an ihrem Bestimmungsort. Erst nach erfolgreicher Montage bestellen Sie bitte Ihre Glasscheibe! Dadurch lässt sich nun das genau Fertigungsmaß Ihrer benötigten Glasscheibe exakt ermittell und evtl. Motageprobleme können im Vorfeld festgestellt werden. Warum? Die Glasscheibe kann nicht mehr maßlich verändert werden. Weder ein Abschneiden, Abschleifen oder Nachbohren ist dann noch möglich! Eine komplett neue Fertigung ist dann erforderlich!
  • Bitte achten Sie bei Ihrer Glasbestellung auf das richtige Spaltmaß zwischen Klemme und Glas von 2 - 5 mm!
  • Bei einer Verwendung mit Sicherungsstift ist eine Glasbohrung von mind. ⌀ 10 mm erforderlich!
 


Eigenschaften:

  • gerader Anschluss
  • für den Innen- & Außenbereich
  • massive und stabile Glasscheibenhalter
  • die Halterungen werden mit Gummieinlagen für Glasscheiben in verschiedenen Stärken von 8mm bis max. 13,52mm  angeboten (ESG / VSG aus TVGi
  • V2A Edelstahl, geschliffen, Korn 240 matt
  • inklusive herausnehmbarem (optionalen) Sicherungsstift. Bei Verwendung mind. ⌀ 10 mm Glasbohrung!
 

Verwendungszweck:

  • Punkthaltesystem für Geländer- & Brüstungsverglasungen
  • zur Befestigung von ESG-Glasscheiben oder VSG aus TVG-Glasscheiben
  • zur Befestigung von "Kunststoff-Glasscheiben" z.B. aus Acrylglas oder Polycarbonat



Bitte beachten Sie, dass wir Sie nicht beraten können!
  • Unsere Antworten sind als Hinweise zu sehen, nicht als Rat oder Empfehlung.
  • Ohne Erteilung eines ausdrücklichen Beratungsauftrages, der Kenntnis der Ausführungsdetails, der Gegebenheiten vor Ort, der gesetzlichen und sonstigen Bestimmungen vor Ort, dem Standard/Qualität in der Ausführung der Bauarbeiten, dem Umfeld des Projektes (z.B. zusätzliche Windlasten durch nebenstehende Gebäude) etc. können wir KEINE verbindliche Stellungnahme abgeben.
  • Wenden Sie sich deshalb bitte zwingend an ihren Fassadenbauer / Planer / Vertragspartner / Statiker, der ihnen verbindliche Antworten geben kann. Wir als Zulieferer für Glas- oder Kunststoffprodukte haben grundsätzlich keinen Überblick über das Gesamtprojekt.
  • Die Glas- oder Kunststoffstatik ist nicht geprüft!  Alle notwendigen Einzelnachweise, eventuell notwendige Zustimmungen in Einzelfall (Z.i.E.) oder statische Berechnungen sind bauseits von Ihnen zu erbringen. Die Annahme Ihrer Bestellung gilt daher vorbehaltlich der statischen Richtigkeit. Wir gehen davon aus, daß die tragende Unterkonstruktion verwindungssteif und tragfähig genug ist, um Eigengewichtsabtragungen und die zu erwartenden Flächenlasten aufnehmen zu können, ohne die maximal zulässige Durchbiegung zu überschreiten.
  • Technische Sonderausführungen und/oder Sonderkonstruktionen können einer behördlichen Genehmigung unterliegen. Die Erlangung einer solchen Zustimmung obliegt Ihnen, dem Auftraggeber bzw. dem Bauherrn. Daraus resultierende Ausführungsänderungen bzw. Mehrleistungen, insbesondere Prüfungen und Berechnungsnachweise, gehen zu Ihren Lasten.
  • Bei der Ermittlung und Verarbeitung der von uns gelieferten Glas- und Kunststoff-Verglasungen sind die technischen Regelwerke in ihrer jeweils neuesten Fassung zu beachten!
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